UNFALLVERSICHERUNG| Deckungsstreit
Wird eine private Unfallversicherung zur Abdeckung bei Sportunfällen – hier insbesondere fürs Klettersteigen – abgeschlossen, wird meist eine Klausel wirksam, welche die Deckung bei Begehung von Klettersteigen über einem bestimmten Schwierigkeitsgrad ausschliesst.
Passiert nun der Unfall nach der Klettersteigtour beim Abstieg – auf einem normalen Bergweg/Steig – soll dieser nach allgmeinem Verständnis wohl gedeckt sein. Aber das kann/konnte Auslegungssache werden.
Deswegen ist dieser Artikel interessant, klärt er doch gerade diese Problematik.